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Cover von: Strafrecht

Strafrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 70 (2015) / Heft 3, S. 152-155 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268814X14132950788795
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268814X14132950788795
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Beschreibung
Das Urteil des 2. Strafsenats des BGH dreht sich um die Auslegung der Strafvorschriften über den (schweren) sexuellen Missbrauch von Kindern. Michael Brockmann (JZ 2015, 155) vermisst eine tragfähige Begründung für die extensive Auslegung des Tatbestandsmerkmals der »Beischlafähnlichkeit« i. S. des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB und erörtert die Frage der Rechtsgutsbestimmung der §§ 176, 176a StGB.