Strafrecht
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- 10.1628/002268815X14398240914003
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In dem vom BGH entschiedenen Fall haben die Angeklagten ihre in finanziellen Dingen weniger erfahrenen Opfer über die Wirtschaftlichkeit des Finanzierungskonzepts eines Wohnungskaufs (als Anlage oder im Zusammenhang mit einer Umschuldung) getäuscht. Anna Helena Albrecht (JZ 2015, 841) erörtert Fragen der Berechnung und der Zurechnung des Vermögensschadens im Rahmen des Betrugstatbestands, die der Senat im Ergebnis richtig entschieden habe.