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Strafrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 71 (2016) / Heft 3, S. 154-158 (5)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268816X14532156551171
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268816X14532156551171
Beschreibung
Wenn eine Ortsgruppierung einer Vereinigung verboten wird, die Mitglieder aller anderen Ortsgruppen aber teilweise übereinstimmende Vereinssymbole der gemeinsamen Dachorganisation verwenden, stellt sich die Frage der Strafbarkeit gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 2 VereinsG. Dennis Bock (JZ 2016, 158) hält die Bestätigung des Freispruchs durch den BGH im Ergebnis für richtig und sieht den Gesetzgeber aufgerufen, eine eindeutige Regelung zu schaffen.