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Strafrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 71 (2016) / Heft 20, S. 1016-1017 (2)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268816X14733418599283
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268816X14733418599283
Beschreibung
Nach einer Entscheidung des 1. Strafsenats im Januar 2016 verlangt nun auch der 5. Strafsenat des BGH einen stärkeren objektiven Zusammenhang von Nötigungshandlung und Wegnahme als Voraussetzung des Raubtatbestands. Lars Berster (JZ 2016, 1017) begrüßt die Änderung der Rechtsprechung in dieser schon seit langem umstrittenen Frage, kritisiert jedoch die Übertragung der Grundsätze des Irrtums über den Kausalverlauf auf das subjektive Merkmal der Finalität.