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Strafrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 5, S. 255-258 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X14870685890910
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268817X14870685890910
Beschreibung
Mehr als 70 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz bestätigt der BGH die Verurteilung eines ehemaligen SS-Angehörigen durch das LG Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen. Christoph Safferling (JZ 2017, 258) zeichnet kritisch die Geschichte der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Beihilfestrafbarkeit von NS-Verbrechen nach und analysiert die Entscheidung, deren Begründung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dogmatisch und argumentativ aber nur teilweise überzeugend sei.