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Strafrecht. Kapitalmarktrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 9, S. 478-480 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X14920761514772
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Aufgrund eines gesetzgeberischen Versehens gingen die Verweisungen der Strafnormen des Wertpapierhandelsgesetzes für einen Tag ins Leere. Aufgrund des sowohl im StGB als auch im OWiG enthaltenen Lex-mitior-Grundsatzes stellte sich dem BGH die Frage, ob jenes Versehen eine unbeabsichtigte Generalamnestie im Kapitalmarktstrafrecht für vor dem 2. 7. 2016 begangene Taten zur Folge hat. Thomas M. J. Möllers und Pirmin Herz (JZ 2017, 445, in diesem Heft) halten die Begründung, mit der der BGH dies verneint, für nicht tragfähig und sehen die einzige Möglichkeit in einer – bereits auf den Weg gebrachten – Korrektur durch den Gesetzgeber.