Stefanie Jung
Systemkrisen und das Institut der Störung der (großen) Geschäftsgrundlage
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- 10.1628/jz-2020-0210
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Der Beitrag prüft, ob die zahlreichen wirtschaftlichen Probleme, die sich aus Systemkrisen ergeben, durch die Vorschrift zur Störung der Geschäftsgrundlage - zumindest teilweise - effektiv bewältigt werden können. Ziel ist es, die Besonderheiten herauszuarbeiten, die sich bei der Anwendung des § 313 BGB im Fall von Systemkrisen, insbesondere Epidemien, ergeben. Modifikationsbedarf ergibt sich dabei sowohl auf Tatbestands- als auch auf Rechtsfolgenseite und kann mit dem besonderen Telos der Vorschrift im Fall des Vorliegens einer Störung der großen Geschäftsgrundlage begründet werden. Die Betrachtung erfolgt am aktuellen Beispiel der sogenannten Corona-Krise.