Rechtswissenschaft
Frank Meyer, Wolfgang Wohlers
Tatprovokation quo vadis – zur Verbindlichkeit der Rechtsprechung des EGMR (auch) für das deutsche Strafprozessrecht
Jahrgang 70 (2015) / Heft 15-16, S. 761-770 (10)
Der EGMR hat der auf eine Strafmilderung als Kompensation für eine unzulässige Tatprovokation setzenden deutschen Rechtsprechungspraxis die Konventionskonformität abgesprochen. Die Verfasser legen dar, inwieweit die Vorgaben des EGMR, nach denen ein Verwertungsverbot zwingend ist, für die deutsche Strafjustiz verbindlich sind, und dass der Versuch der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG, an der bisherigen Linie festzuhalten, vor diesem Hintergund nicht zu überzeugen vermag.