Zurück zum Heft
Cover von: Teilhaberechte an der Gestaltung des öffentlichen Raums durch Denkmäler
Christoph Brüning

Teilhaberechte an der Gestaltung des öffentlichen Raums durch Denkmäler

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 77 (2022) / Heft 5, S. 215-222 (8)
Publiziert 24.02.2022
DOI 10.1628/jz-2022-0059
Normalpreis / List price
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/jz-2022-0059
Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
Beschreibung
»Erinnern – zerstören – gestalten« – allesamt Tätigkeiten, die emotionsgeladen sind. Im Verfassungsstaat ist das wesentliche Instrument zur Reglementierung von Verhalten von Bürgern und Staat gleichermaßen das Recht. Doch das Recht ist kalt; ihm muss Leben eingehaucht werden. Damit ist der Weg gesellschaftlicher und politischer Willensbildung adressiert. Recht ist geronnene Politik, wobei sich dieser Gerinnungsprozess nicht im rechtsfreien Raum, sondern unter der Geltung des Grundgesetzes und in Anwendung vieler Fachgesetze abspielt. Und so sind am Ende auch »erinnern – zerstören – gestalten« rechtlich eingehegt, jedenfalls soweit sie sich im öffentlichen Raum entfalten.