Béligh Elbalti
The Applicable Law in Succession Matters in the MENA Arab Jurisdictions
Veröffentlicht auf Englisch.
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Das auf Erbsachen anwendbare Recht in den arabischen Gerichtsbarkeiten der MENA-Region – Mit Fokus auf interreligiösen Erbfällen und Religionsverschiedenheit als Hindernis für die Erbschaft. Dieser Beitrag untersucht die Frage des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Erbsachen in der arabischen MENA-Region, mit Schwerpunkt auf interreligiösen Erbfällen. Er zeigt auf, dass die Behandlung von Erbsachen im internationalen Privatrecht weitgehend von einschränkenden Faktoren abhängt, insbesondere von der Religionszugehörigkeit einer Partei zum Islam. In Fällen, in denen alle Parteien ausländische Nicht-Muslime sind, wird regelmäßig der kollisionsrechtliche Ansatz verfolgt und das ausländische Recht angewendet. Ist jedoch eine Partei muslimisch, so wird die Staatsangehörigkeit als Anknüpfungspunkt effektiv durch die Religionszugehörigkeit der Parteien verdrängt und die lex fori angewendet. Im Unterschied zur gängigen Betrachtungsweise unter dem Blickwinkel der öffentlichen Ordnung wird in diesem Artikel argumentiert, dass die Praxis, bei Streitsachen, an denen Muslime beteiligt sind, die lex fori an die Stelle des gewöhnlich anwendbaren Rechts zu setzen, auf einem „ungeschriebenen Grundsatz des internationalen Privatrechts“ beruht, der – unter dem Deckmantel der öffentlichen Ordnung – die islamische Religion zum de facto-Anknüpfungspunkt macht.