Thüringer VerfGH, Urteil v. 15. 7. 2020 – VerfGH 2/20 (Leitsatz d. Red.).
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 7,
S. 352-361
(10)
Publiziert 29.03.2021
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- 10.1628/jz-2021-0125
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In Thüringen und Brandenburg haben die Landesgesetzgeber das Wahlrecht geändert, um den Anteil von Frauen in den Landesparlamenten zu erhöhen. Vorgeschrieben wurde jeweils, dass die Parteien die Plätze auf ihren Wahllisten für die Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen haben. Sowohl der Thüringer VerfGH (6 zu 3 Stimmen, mit zwei Sondervoten) als auch das VerfG des Landes Brandenburg (einstimmig) haben diese sogenannten Parité-Regelungen für nichtig erklärt. Christoph Möllers (JZ 2021, 338, in diesem Heft) analysiert Stärken, Schwächen und Unterschiede in den Begründungen der Gerichte.