Thomas Trück
Tötungsvorsatz ohne Hemmschwelle Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 22. 3. 2012 – 4 StR 558/11
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- 10.1628/002268813X13575572775132
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In seinem Urteil (JZ 2013, 205, in diesem Heft) stellt der BGH ausdrücklich klar, dass sich die »Hemmschwellentheorie« in einem Hinweis auf § 261 StPO erschöpft. Eine Analyse der Entstehungsgeschichte des Hemmschwellen-Postulats zeigt, dass hierin sowohl aus materiell-rechtlicher als auch aus revisionsrechtlicher Sicht lediglich eine Rückbesinnung auf die ursprünglichen Rechtsprechungsgrundsätze zu sehen ist. Mit der Mahnung an den Tatrichter ist die Hoffnung auf mehr Opfergerechtigkeit bei der Aburteilung von (versuchten) Tötungsdelikten verbunden.