Florian Möslein, Daniel Ostrovski
Token als digitale Produkte
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Token sind ein Digitalisat, weil sie durch dezentrale Speicherung auf der Blockchain Vermögenswerte digitalisiert abbilden. Ob Token als digitales Produkt zu qualifizieren sind, ist dennoch eine offene, vom Gesetzgeber nicht hinreichend bedachte Frage. Auf Grundlage einer rechtstatsächlichen Differenzierung verschiedener Tokenarten prüft der Beitrag, ob Token vom Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB erfasst sind, um sodann die teils fragwürdigen Rechtsfolgen zu erörtern, die sich aus einer Anwendung der Vorschriften zu digitalen Produkten auf (bestimmte) Token ergeben. Die Debatte um den Bedarf eines allgemeinen Privatrechts für Token gewinnt hierdurch eine weitere Dimension, die nicht deren sachenrechtliche Einordnung betrifft, sondern das Zentralstück des jüngst reformierten Schuldrechts.