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Das Recht entstammt Rechtsquellen und wird damit zum Gegenstand rechtlichen Wissens. Das ist die gängige Auffassung. Aus der Sicht der nachpositivistischen Theorie ist diese Auffassung unvollständig. Zu ergänzen ist sie durch ein Verständnis von Rechtsquellen, das diese auch als Formen des Wissens versteht.