Rechtswissenschaft

Björn Schiffbauer

Über Freiheit und Verbote von Vereinigungen

Zu BVerfG, Beschluss v. 13. 7. 2018 – 1 BvR 1474/12, 670/13, 57/14

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 3, S. 130-136 (7)
Publiziert 06.02.2019

8,40 € inkl. gesetzl. MwSt.
Artikel PDF
Das BVerfG (JZ 2019, 144, in diesem Heft) hat sich in seiner Entscheidung, die zur Aufrechterhaltung dreier Vereinigungsverbote führte, umfassend mit Art. 9 Abs. 1 und Abs. 2 GG befasst. Das Urteil verdient überwiegend Zustimmung. Zu bedauern ist jedoch, dass die Gelegenheit ungenutzt blieb, die drei Vereinigungsverbotsgründe des Art. 9 Abs. 2 GG in ein dogmatisch stringentes Verhältnis zu setzen. Dazu soll im Folgenden ein Beitrag geleistet werden.
Personen

Björn Schiffbauer Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau und Köln; 2007 Erste juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln; 2011 Promotion; juristischer Vorbereitungsdienst in Köln, Asunción, Düsseldorf und Lima; 2012 Zweite juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institute for International Peace and Security Law der Universität zu Köln; 2013–22 Akademischer Rat am Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln; 2021 Habilitation; anschließend Professurvertretungen an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Philipps-Universität Marburg, der FernUniversität in Hagen und der Universität Rostock; Professor an der Universität Rostock und Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, Europäisches und Internationales Recht.

https://orcid.org/0000-0003-4870-6662