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Cover von: Umstellung des Bereicherungsausgleichs für Fälle nachteilsfreier Eingriffe in subjektive Rechte
Klaus Bartels

Umstellung des Bereicherungsausgleichs für Fälle nachteilsfreier Eingriffe in subjektive Rechte

Rubrik: Abhandlungen
Jahrgang 224 (2024) / Heft 1, S. 1-37 (37)
Publiziert 20.03.2024
DOI 10.1628/acp-2024-0002
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  • 10.1628/acp-2024-0002
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Beschreibung
Nach beinahe einmütiger Ansicht gilt heute: Gerät ein Verhalten mit dem Zuweisungsgehalt eines subjektiven Rechts in Widerspruch, ohne dass der Eingreifende für das dadurch Erlangte einen Behaltensgrund vorweisen kann, so steht dem betroffenen Rechtsinhaber gegen den Eingreifenden die Kondiktion zu (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB). Die lautet meist, aber keineswegs immer auf Wertersatz (§ 818 Abs. 2 Alt. 1 BGB).