Ingolf Pernice
Umweltvölker- und europarechtliche Vorgaben zum Verbandsklagerecht und das System des deutschen Verwaltungsrechtsschutzes .Beobachtungen zur Rechtsentwicklung im Mehrebenenverbund
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Die Verbandsklage im Umweltrecht kommt. In der Folge des Rio-Gipfels 1992 durch die Aarhus-Konvention vereinbart, teilweise in einer europäischen Richtlinie unionsrechtlich verbindlich gemacht, war sie als Forderung an den deutschen Gesetzgeber seit Jahren überfällig. Es geht nicht um eine von außen auferlegte Verpflichtung zum Systembruch im deutschen Verwaltungsrechtsschutz, sondern sie ist Ergebnis eines Rechtsetzungsprozesses im Mehrebenenverbund. Dessen Akzeptanz dürfte steigen, wenn die deutschen Verhandlungspositionen dazu, im internationalen wie auch schon im europäischen Kontext, frühzeitig öffentlich diskutiert und einer stärkeren demokratischen Kontrolle unterworfen werden.