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Cover von: Unbegrenzte richtlinienkonforme Rechtsfortbildung als Haftung Privater für Legislativunrecht? – Für ein subjektives Recht auf Transparenz
Boris Schinkels

Unbegrenzte richtlinienkonforme Rechtsfortbildung als Haftung Privater für Legislativunrecht? – Für ein subjektives Recht auf Transparenz

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 66 (2011) / Heft 8, S. 394-401 (8)
Publiziert 04.10.2018
DOI 10.1628/jz-2011-0047
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/jz-2011-0047
Beschreibung
Mit der Anerkennung der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung durch den BGH verliert nicht nur die unionsrechtliche Staatshaftung für fehlerhafte Richtlinienumsetzung gegenüber denjenigen, denen eine Richtlinie »Rechte« einräumen wollte, an Bedeutung. Vielmehr folgt hieraus die Frage nach einer Staatshaftung gegenüber denjenigen, die in ihrem Vertrauen auf den durch solche Rechtsfortbildung beiseitegeschobenen Wortlaut deutscher Gesetze enttäuscht werden.