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Cover von: Unionsrechtlicher Einfluss auf die Spende von Samen, Eizellen und Embryonen – Der Vorschlag der Kommission für eine SoHO-Verordnung
Simón Maturana, Chantal Bittner

Unionsrechtlicher Einfluss auf die Spende von Samen, Eizellen und Embryonen – Der Vorschlag der Kommission für eine SoHO-Verordnung

Rubrik: Gesetzgebung
Jahrgang 78 (2023) / Heft 18, S. 808-815 (8)
Publiziert 08.09.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0264
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  • 10.1628/jz-2023-0264
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Beschreibung
Mit ihrem Vorschlag für eine Verordnung über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO-VO) will die Kommission die bestehenden Rechtsvorschriften für die Spende von Keimzellen und Embryonen in der EU umfassend aktualisieren. Der Vorschlag schreibt unter anderem die Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Spende vor und limitiert in begrenztem Umfang die Häufigkeit der Spende. Die anonyme Keimzellspende wird weiterhin nicht untersagt. Die bedeutendste Änderung betrifft die Vorschriften zur Untersuchung der Keimzellspender auf genetische Krankheiten und Krebs.