Rechtswissenschaft

Jens Prütting, Tom Wolk

Unschärfen im Umgang mit der streng formalen Betrachtungsweise

Zugleich Besprechung von BVerfG, Beschluss v. 5. 5. 2021 – 2 BvR 2023/20, 2 BvR 2041/20

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 77 () / Heft 22, S. 1101-1107 (7)
Publiziert 10.11.2022

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Wo verschiedene Rechtsgebiete aufeinandertreffen, ergeben sich bisweilen schwierige Rechtsfragen, deren Beantwortung sich einer schematischen Lösung entzieht. Von besonderem Interesse für das jüngere Medizinrecht ist dabei die Schnittstelle von Sozialversicherungs- und Strafrecht, die durch die »streng formale Betrachtungsweise« des BSG und deren Inbezugnahme durch den BGH geprägt wird, und zu der auch das BVerfG unlängst erneut Stellung genommen hat. Der folgende Beitrag legt diese Zusammenhänge offen und ordnet die Rechtsprechung kritisch ein.
Personen

Jens Prütting Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln; Master of Law and Economics (Köln); Lehre an den Universitäten Köln, Freiburg und Heidelberg; seit 2015 Juniorprofessor und geschäftsführender Direktor des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen an der Bucerius Law School Hamburg; seit 2017 geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinrecht an der Bucerius Law School Hamburg; 2019 Habilitation (Heidelberg).

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