Rechtswissenschaft
Patricia Wiater
Unternehmerische Menschenrechtsbindung nach Maßgabe des Lieferkettengesetzes
Jahrgang 77 (2022) / Heft 18,
S. 859-869 (11)
Publiziert 09.09.2022
Das deutsche Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) setzt auf einen innovativen Typus der Horizontalwirkung internationaler Menschenrechte, der deutsche Unternehmen mit staatsähnlicher Schutzpflicht und Deutungshoheit versieht und menschenrechtliche Pflichten mittels privater Vertragsbeziehung – ohne korrelierende Rechtspositionen auf Opferseite, insoweit objektiviert – ins Ausland weiterreicht. Der Aufsatz skizziert völkerrechtliche und auf die Grundrechtsberechtigung der betroffenen Unternehmen bezogene Folgeeffekte dieses neuen Ansatzes.