Stefan Frederic Thönissen
Verbandsklagenrichtlinie und Haftungsrecht
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Die EU-Verbandsklagenrichtlinie hat erheblichen Einfluss auf das geltende Haftungsrecht. Zum einen sieht die Richtlinie zugunsten von Verbänden Unterlassungsklagerechte vor, die ausschließlich an Normverstöße anknüpfen. Zum anderen beeinflusst sie Feststellung und Inhalt des Schadensersatzes, woraus sich Friktionen mit dem geltenden Schadensrecht ergeben. Darin zeigen sich Auswirkungen einer regulierungsrechtlichen Privatrechtskonzeption, die das europäische Privatrecht prägt.