Rechtswissenschaft
Peter Mankowski
Verbraucherschützendes Widerrufsrecht und Rechtsmissbrauch
Jahrgang 71 (2016) / Heft 15-16, S. 787-792 (6)
Der Verbraucher darf verbraucherschützende Widerrufsrechte nach Belieben ausnutzen. Nur das allgemeine Rechtsmissbrauchsverbot zieht eine weite Grenze. Insbesondere darf der Verbraucher sich während der Widerrufsfrist noch nach günstigeren Angeboten umsehen. Der BGH (JZ 2016, 803, in diesem Heft) entscheidet konsequent – und richtig.