Rechtswissenschaft

Peter Mankowski

Verbraucherschützendes Widerrufsrecht und Rechtsmissbrauch

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 71 () / Heft 15-16, S. 787-792 (6)

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Der Verbraucher darf verbraucherschützende Widerrufsrechte nach Belieben ausnutzen. Nur das allgemeine Rechtsmissbrauchsverbot zieht eine weite Grenze. Insbesondere darf der Verbraucher sich während der Widerrufsfrist noch nach günstigeren Angeboten umsehen. Der BGH (JZ 2016, 803, in diesem Heft) entscheidet konsequent – und richtig.
Personen

Peter Mankowski 1966–2022; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg; 1994 Promotion (Hamburg); 2000 Habilitation (Osnabrück); seit 2001 Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Prozessrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Hamburg; Direktor des Seminars für Internationales Privat- und Prozessrecht der Universität Hamburg.