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Cover von: Vereinshaftung, Verbandsstrafen und Regress bei Zuschauerfehlverhalten. Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 22. 9. 2016 - VII ZR 14/16
Marc-Philippe Weller, Nina Benz, Roman Wolf

Vereinshaftung, Verbandsstrafen und Regress bei Zuschauerfehlverhalten. Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 22. 9. 2016 - VII ZR 14/16

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 72 (2017) / Heft 5, S. 237-245 (9)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X14855288807253
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268817X14855288807253
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Beschreibung
Der Beitrag beleuchtet zunächst die dreifache Haftung des Sportveranstalters: die Verkehrspflichthaftung, die Diskriminierungshaftung und die Pönalhaftung/ Verbandsstrafenhaftung des Vereins bei Ausschreitungen. In einem vierten Schritt wird die Regresshaftung des Störers gegenüber dem Verein diskutiert. Nach dem Urteil des BGH v. 22. 9. 2016 (JZ 2017, 262, in diesem Heft) haften Krawallmacher in den Stadien für die Verbandsstrafen, die den Fußballvereinen vom DFB auferlegt werden. Hiernach wird der Vereinsvorstand die Störer regelmäßig in Regress nehmen müssen, will er nicht selbst gegenüber seinem Verein wegen Veruntreuung von Vereinsmitteln in Haftung geraten.