Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen, Urteil v. 11. 4. 2018 – Vf. 108-V-17. (Leitsatz d. Red.)
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 15,
S. 771-777
(7)
Publiziert 16.08.2018
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- 10.1628/jz-2018-0222
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Wegen einer gegen die Grundsätze innerparteilicher Demokratie verstoßenden nachträglichen Änderung des Listenvorschlags der AfD für die Wahl zum Sächsischen Landtag im Jahr 2014 hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen einen Wahlfehler mit Mandatsrelevanz festgestellt, die Wahl jedoch nicht für ungültig erklärt. Anna von Notz (JZ 2018, 777) stimmt der Entscheidung zu und erörtert Folgen für das Wahlprüfungsrecht.