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Cover von: Verfassungsprivatrecht?
Jörn Ipsen

Verfassungsprivatrecht?

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 69 (2014) / Heft 4, S. 157-162 (6)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268814X13873562055338
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268814X13873562055338
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Beschreibung
Die Drittwirkung von Grundrechten ist ein vielbehandelter Gegenstand der Staatsrechtswissenschaft. Im folgenden Beitrag wird der Nachweis erbracht, dass das BVerfG in seiner Rechtsprechung nicht etwa die Wirkung der Grundrechte auf (private) »Dritte« erstreckt, sondern dem Privatrecht zuzuordnende Problemlösungen entwickelt, mit Verfassungsrang versieht und auf diese Weise ein »Verfassungsprivatrecht« entsteht.