Verfassungsrecht
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- 10.1628/002268812803987844
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Aufgrund einer Divergenz der Rechtsauffassungen der beiden Senate hat das Plenum des BVerfG über Fragen des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes entschieden. Ulrich Fastenrath (JZ 2012, 1128) hält die eng begrenzte Möglichkeit des Einsatzes militärischer Mittel zur Abwehr von Terroranschlägen grundsätzlich für richtig, kritisiert aber unter anderem, dass die Bundesregierung auch in Eilfällen zwingend als Kollegialorgan entscheiden soll.