Verfassungsrecht
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Das BVerfG hat die Regelungen über die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien nach dem ZDF-Rundfunkstaatsvertrag wegen des zu großen Einflusses staatsnaher Mitglieder für verfassungswidrig erklärt. Richter Paulus votiert in seiner abweichenden Meinung für noch strengere Regelungen als sie der Senat vorgibt. Christian Starck (JZ 2014, 552, in diesem Heft), rekapituliert die bisherige Rechtsprechung und erörtert Hintergründe und Folgen des Urteils.