Verfassungsrecht
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- 10.1628/002268814X14158060353111
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Das BVerfG hat sich mit den Regelungen über die optionale Zulassung der kommunalen Trägerschaft von Einrichtungen zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden i. S. des Art. 91e GG befasst und die gegen diese erhobenen Kommunalverfassungsbeschwerden größtenteils zurückgewiesen. Ariane Berger (JZ 2014, 1163) kritisiert die eher knappen Ausführungen des Senats zur Finanzkontrolle der sogenannten Optionskommunen und sieht eine Änderung zumindest der methodischen Prämissen der Rechtsprechung hinsichtlich des grundsätzlichen Verbots der Mischverwaltung.