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Verfassungsrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 70 (2015) / Heft 2, S. 84-96 (13)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268815X14187442084519
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Das BVerfG hat in seiner Entscheidung die Frage- und Informationsrechte des Bundestags über Rüstungsexport-Genehmigungen der Regierung unter Verweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, das Staatswohl und Grundrechte der Rüstungsunternehmen in eher restriktiver Weise näher bestimmt. Jelena von Achenbach (JZ 2015, 96) kritisiert die Begründung hinsichtlich der Schlussfolgerungen aus dem Gewaltenteilungsprinzip.