Verfassungsrecht
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Das BVerfG hat sich im Rahmen eines Organstreitverfahrens mit Äußerungen der Bundesfamilienministerin in einem Zeitungsinterview auseinandergesetzt, in denen die NPD als Antragstellerin eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG) sieht. Julian Krüper (JZ 2015, 414) kritisiert die Begründung des Senats als ein weiteres Beispiel für die Selbstreferenzialität der Maßstabsbildung, welche die jeweiligen Sachverhaltsunterschiede nicht ausreichend zur Kenntnis nimmt, und plädiert für (noch) mehr Mut zu verfassungsrechtlich undeterminierter Politik.