Verfassungsrecht
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- 10.1628/002268816X14490695406568
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Das BVerfG hat sich zum Fall der Evakuierung (unter anderem) deutscher Staatsangehöriger aus Libyen im Jahr 2011 durch die Bundeswehr mit der Kompetenz der Bundesregierung, bei Gefahr im Verzug Auslandseinsätze zu beschließen, sowie mit der Frage der (nachträglichen) Befassung des Parlaments in solchen Konstellationen befasst. Heiko Sauer (JZ 2016, 46) bemängelt, dass der Senat wichtigen Fragen sowohl hinsichtlich der Umstände des entschiedenen Falles als auch zu § 5 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes ausgewichen sei.