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Verfassungsrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 71 (2016) / Heft 2, S. 88-95 (8)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268816X14501913006359
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268816X14501913006359
Beschreibung
Das BVerfG hält nicht für zwingend erforderlich, dass in einer (informellen) Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses alle parlamentarischen Kräfte proportional repräsentiert sind (sogenannter Grundsatz der Spiegelbildlichkeit). Jelena von Achenbach (JZ 2016, 95) kritisiert die Argumentation des Gerichts, nach der demokratische Organisation zugunsten der Effizienz des Gesetzgebungsprozesses zurücktrete.