Rechtswissenschaft
Verfassungsrecht
Jahrgang 71 (2016) / Heft 2, S. 88-95 (8)
Das BVerfG hält nicht für zwingend erforderlich, dass in einer (informellen) Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses alle parlamentarischen Kräfte proportional repräsentiert sind (sogenannter Grundsatz der Spiegelbildlichkeit). Jelena von Achenbach (JZ 2016, 95) kritisiert die Argumentation des Gerichts, nach der demokratische Organisation zugunsten der Effizienz des Gesetzgebungsprozesses zurücktrete.