Verfassungsrecht
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- 10.1628/002268817X14818170452582
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Das BVerfG hält das ausnahmslose Verbot musikalischer Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb (Art. 3 Abs. 2 Satz 3, Art. 5 Halbsatz 2 des Bayerischen Feiertagsgesetzes) in Fallgestaltungen, in denen eine solche Veranstaltung in den Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit oder der Versammlungsfreiheit fällt, für mit Art. 4 Abs. 1 und 2 sowie Art. 8 Abs. 1 GG unvereinbar und hat deshalb den Ausschluss des Karfreitags von der gesetzlichen Ermächtigung zur Befreiung vom Verbot für nichtig erklärt. Christian Hillgruber (JZ 2017, 153) teilt diese Rechtsauffassung nicht und sieht in der Entscheidung ein weiteres Beispiel für eine unangemessen engmaschige Kontrolle gesetzgeberischer Freiheitseingriffe durch das BVerfG.