Verfassungsrecht
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- 10.1628/002268817X14901003183899
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Das Hamburgische Verfassungsgericht hat über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens zur Änderung der Landesverfassung entschieden. Thomas Groß (JZ 2017, 349, in diesem Heft) sieht in der Begründung, mit der das Gericht die Vorschläge zur Ausweitung direkter Demokratie verworfen hat, die Mindeststandards juristischer Methodik und Argumentation missachtet.