Verfassungsrecht
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- 10.1628/002268817X14979454297609
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Der BGH hat den Antrag einer Minderheit der Mitglieder des sogenannten NSA-Untersuchungsausschusses, der auf Durchführung eines zuvor gefassten Beweisbeschlusses zur Vernehmung von Edward Snowden als Zeuge abgezielt hat, als unzulässig zurückgewiesen. Ralf Brinktrine (JZ 2017, 685) stimmt dem Senat zu und hält insbesondere die konsequente Auslegung der Minderheitenrechte des § 17 Abs. 2 und 4 PUAG i.S. des vorrangigen Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG für überzeugend.