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Verfassungsrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 13, S. 682-685 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X14979454297609
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268817X14979454297609
Beschreibung
Der BGH hat den Antrag einer Minderheit der Mitglieder des sogenannten NSA-Untersuchungsausschusses, der auf Durchführung eines zuvor gefassten Beweisbeschlusses zur Vernehmung von Edward Snowden als Zeuge abgezielt hat, als unzulässig zurückgewiesen. Ralf Brinktrine (JZ 2017, 685) stimmt dem Senat zu und hält insbesondere die konsequente Auslegung der Minderheitenrechte des § 17 Abs. 2 und 4 PUAG i.S. des vorrangigen Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG für überzeugend.