Verfassungsrecht. Insolvenzrecht
Veröffentlicht auf Englisch.
- Artikel PDF
- lieferbar
- 10.1628/002268814X14014520450977
Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
Beschreibung
Personen
Rezensionen
Beschreibung
Der BGH sieht in der Vorgabe des § 56 InsO, nach der nur eine natürliche Person Insolvenzverwalter sein kann, keine Verletzung der Grundrechte der klagenden Rechtsanwalts-GmbH. Christoph G. Paulus (JZ 2014, 628) hält jedenfalls die zur Begründung angeführten Argumente des Senats für nicht überzeugend und schätzt daher die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde als gut ein.