Verfassungsrecht. Sozialrecht
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Zehn Jahre nach dem sogenannten »Nikolausbeschluss« beschäftigt sich das BVerfG in seiner Kammerentscheidung mit der Frage, inwieweit über den einfachgesetzlichen hinaus ein verfassungsrechtlicher Anspruch des gesetzlich Krankenversicherten auf Leistung bestehen kann. Joachim Lege (JZ 2016, 464) sieht eine Hervorhebung des Ausnahmecharakters der Rechtsprechung im »Nikolausbeschluss«. Hinsichtlich der Problematik der Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses gebe die Kammer zudem einige – allerdings nicht allzu deutliche – Hinweise zu den (vorliegend nicht erfüllten) Anforderungen an das Vorbringen in einer Verfassungsbeschwerde.