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Verfassungsrecht. Steuerrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 67 (2012) / Heft 18, S. 903-908 (6)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268812802866713
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268812802866713
Beschreibung
Der BFH schließt sich in seinem Vorlagebeschluss der Auffassung an, der Gesetzgeber sei verfassungsrechtlich grundsätzlich verpflichtet, keine völkervertragswidrigen Gesetze zu erlassen. Christian Thiemann (JZ 2012, 908) sieht für einen Übergesetzesrang einfacher völkervertraglicher Abreden weder in Art. 25 GG noch in der »Völkerrechtsfreundlichkeit« des Grundgesetzes eine Grundlage.