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Verfassungsrecht. Strafprozessrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 68 (2013) / Heft 13, S. 676-689 (14)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13715576724976
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Mit deutlichen Worten stellt das BVerfG die Verfassungswidrigkeit »informeller« Absprachen im Strafprozess unter Missachtung der Voraussetzungen des § 257c StPO heraus. Die diagnostizierten Vollzugsdefizite seien aber nicht in der gesetzlichen Regelung strukturell angelegt, diese daher verfassungsgemäß. Werner Beulke und Hannah Stoffer (JZ 2013, 662, in diesem Heft) erörtern die Folgen des Urteils für die Praxis und für die Zukunft der Verständigung im Strafverfahren.