Anne Sanders
Verfassungsrechtliche Mehrelternschaft, leiblicher Vater und soziale Familie
Rubrik: Anmerkung: Verfassungsrecht. Familienrecht
Jahrgang 79 (2024) /
Heft 12,
S. 559-563
(5)
Publiziert 26.06.2024
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Das BVerfG hat die Regelung zur Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater (§ 1600 Abs. 2, 3 BGB) für unvereinbar mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG erklärt, da sie dessen Elterngrundrecht nicht hinreichend Rechnung trage. Anne Sanders erörtert Konsequenzen der Entscheidung für die Abwägung der grundrechtlichen Belange des Kindes, der Mutter, des rechtlichen und des leiblichen Vaters, erläutert Optionen des Gesetzgebers für eine mögliche Regelung der Mehrelternschaft und nimmt die - aktuell vorrangigen - Reformüberlegungen zum Abstammungsrecht in den Blick.