Markus Ogorek
Verfassungsschutz durch Öffentlichkeit
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Die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der entsprechenden Landesbehörden hat immer wieder scharfe Kritik auf sich gezogen. Bemängelt wird u.a., die Inlandsdienste agierten mit ihrer Kommunikation parteipolitisch nicht neutral und prangerten legitime Regierungskritik als verfassungsfeindliche Agitation an. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsschutzbehörden. Er geht dabei auch der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen das Grundrecht der Meinungsfreiheit ihrer Informationstätigkeit entgegensteht.