Michael Grünberger
Vergütungsansprüche im Urheberrecht. Ein Beitrag zum Verhältnis von property rights und liability rules
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- 10.1628/186723717X14914885255196
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ll. The paper advocates an environmentally sensitive conception of copyright law, which is aware of both, its regulatory character and the multilateral effects of its exclusive rights. Using three historical and contemporary judicial developments from exclusive rights to remuneration claims, the paper illustrates that courts have both, the authority and the means to develop proper »access-rules« to balance copyright law's main duty to provide authors with equitable remuneration without undue restrictions to the communication conditions of society's various functional subsystems. Das Urheberrecht muss auf zwei Grundfragen antworten: Wem soll es subjektive Rechte an immateriellen Gegenständen zuweisen? Weil Urheber und ausübende Künstler ein angemessenes Einkommen als Grundlage für weiteres schöpferisches und künstlerisches Arbeiten benötigen, hat das geltende Recht diese Frage zu ihren Gunsten beantwortet. Deshalb muss es auf zweiter Stufe regeln, ob es die Vergütung der Rechteinhaber mit Ausschließlichkeitsrechten (Ausschließungsrechten, Verbotsrechten) oder mit vergütungspflichtigen gesetzlichen Nutzungserlaubnissen sicherstellen soll. Es hat sich also zwischen property rights und liabilty rules zu entscheiden. Im Ausgangspunkt dominieren Ausschließlichkeitsrechte als Antwort des Rechts auf neue technologische Entwicklungen. Diese marktkonforme Lösung wird bereits de lege lata von zahlreichen Vergütungsansprüche aufgebrochen. Der Beitrag arbeitet drei verschiedene Gruppen von Vergütungsregeln heraus. Gemeinsam ist ihnen, dass sie als methodische Zugangsregeln fungieren, mit denen die Eigenrationalität des subjektiven Rechts systemspezifisch mit den Eigenlogiken anderer Funktionssysteme abgestimmt werden kann. Anhand von drei Beispielen aus der Urheberrechtsentwicklung wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzung die Rechtsprechung in der Lage ist, adäquate Zugangsregeln in Form von Vergütungsansprüchen herauszubilden.