Christian van Endern
Vergütungsfestsetzung im Beratungshilfeverfahren – Funktionelle Zuständigkeit für die Erinnerung
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- 10.1628/jz-2022-0208
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Mangels gesetzlicher Regelung ist in der Rechtsprechung und Literatur nach wie vor umstritten, welche Gerichtsperson beim Amtsgericht über die Erinnerung gegen die Versagung der beantragten Vergütung im Beratungshilfeverfahren nach § 56 Abs. 1 Satz 3 RVG i.V.m. § 4 Abs. 1 BerHG zu entscheiden hat. Auch wenn de lege lata die besseren Argumente für eine funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers und damit gegen eine solche des Richters sprechen, wäre de lege ferenda eine Klarstellung des Gesetzgebers wünschenswert.