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Cover von: Vergütungsfestsetzung im Beratungshilfeverfahren – Funktionelle Zuständigkeit für die Erinnerung
Christian van Endern

Vergütungsfestsetzung im Beratungshilfeverfahren – Funktionelle Zuständigkeit für die Erinnerung

Rubrik: Umschau: Kurzbeitrag
Jahrgang 77 (2022) / Heft 12, S. 609-612 (4)
Publiziert 13.06.2022
DOI 10.1628/jz-2022-0208
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Beschreibung
Mangels gesetzlicher Regelung ist in der Rechtsprechung und Literatur nach wie vor umstritten, welche Gerichtsperson beim Amtsgericht über die Erinnerung gegen die Versagung der beantragten Vergütung im Beratungshilfeverfahren nach § 56 Abs. 1 Satz 3 RVG i.V.m. § 4 Abs. 1 BerHG zu entscheiden hat. Auch wenn de lege lata die besseren Argumente für eine funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers und damit gegen eine solche des Richters sprechen, wäre de lege ferenda eine Klarstellung des Gesetzgebers wünschenswert.