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Cover von: Vermögensrechtliche Abwicklung beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaften Zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung und Konkurrenz von § 313 BGB und condictio ob rem
Julia Caroline Scherpe

Vermögensrechtliche Abwicklung beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaften Zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung und Konkurrenz von § 313 BGB und condictio ob rem

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 69 (2014) / Heft 13, S. 659-667 (9)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268814X13995617280125
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268814X13995617280125
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Beschreibung
In diversen Entscheidungen hat der BGH bereits zum Thema der vermögensrechtlichen Abwicklung beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaften Stellung genommen. Dabei bleibt insbesondere das genaue Verhältnis von Störung bzw. Wegfall der Geschäftsgrundlage und Zweckverfehlungskondiktion unklar. Der folgende Beitrag vertritt die Auffassung, dass der Fortbestand der nichtehelichen Lebensgemeinschaft Primärzweck einer Leistung zwischen den Partnern ist und dies zu einer ausschließlichen Anwendbarkeit des § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB führt.