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Cover von: Versuchter Totschlag durch Manipulation der Organzuteilung für Transplantationen?
Detlev Sternberg-Lieben, Irene Sternberg-Lieben

Versuchter Totschlag durch Manipulation der Organzuteilung für Transplantationen?

Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 73 (2018) / Heft 1, S. 32-38 (7)
Publiziert 16.05.2018
DOI 10.1628/002268818X15115166934968
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  • 10.1628/002268818X15115166934968
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Beschreibung
Der 5. Strafsenat des BGH hat in seinem Urteil zum sogenannten Göttinger Transplantationsskandal (JZ 2018, 46, in diesem Heft), der zutreffender als »Organ-Allokations-skandal« zu bezeichnen ist, das freisprechende Urteil des LG Göttingen bestätigt. Gegenstand des Strafverfahrens war die Manipulation der Warteliste für Spenderlebern durch den angeklagten Arzt. Dieser hatte seinen Patienten durch Falschangaben einen Zugang zu bzw. einen aussichtsreicheren Platz auf der Warteliste verschafft. In seinem Urteil unterscheidet der Senat zwischen der Manipulation zugunsten von Alkoholkranken und sonstigen an der Leber Erkrankten. Neben verfassungsrechtlichen Problemen werden auch die spezifisch strafrechtliche Frage des Schutzzwecks der Norm und Probleme des Allgemeinen Teils angesprochen. Die Entscheidung vermag überwiegend nicht zu überzeugen.