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Cover von: Vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers
Tilman Bezzenberger

Vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers

Rubrik: Abhandlungen
Jahrgang 222 (2022) / Heft 4, S. 461-499 (39)
Publiziert 11.01.2023
DOI 10.1628/acp-2022-0020
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  • 10.1628/acp-2022-0020
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Beschreibung
Wenn ein Bürgschaftsgläubiger vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten gegenüber dem Bürgen verletzt, kann der Bürge sich von der Bürgschaft lossagen, sei es durch Arglistanfechtung (§§ 123, 142 Abs. 1 BGB) oder im Wege des Naturalschadensersatzes aus culpa in contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB). Inwieweit vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers bestehen, ist allerdings alles andere als klar. Es gibt hierzu interessante Rechtsprechung, aber oberhalb der Einzelfallebene sind die Begründungszusammenhänge dünn.