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Cover von: Verwerflichkeit und Rechtfertigung bei der Nötigung
Wilfried Küper

Verwerflichkeit und Rechtfertigung bei der Nötigung

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 68 (2013) / Heft 9, S. 449-457 (9)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13660333428696
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268813X13660333428696
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Beschreibung
Über die Rechtswidrigkeit der Nötigung entscheidet nach § 240 Abs. 2 StGB die »Verwerflichkeit« der jeweiligen Tat, die sich aus dem Verhältnis von Nötigungsmittel und Nötigungszweck ergeben soll. Fällt das Verwerflichkeitsurteil negativ aus, so ist die Nötigung folglich »nicht rechtswidrig«. In dieser Hinsicht konkurriert oder kollidiert die Verwerflichkeitsklausel mit den klassischen Rechtfertigungsgründen. Der Beitrag bemüht sich um die Klärung der verschiedenartigen Probleme, auch der Irrtumsfragen, die in diesem Zusammenhang auftreten. Er plädiert dafür, die Voraussetzungen allgemeiner Rechtfertigungsgründe in die- als »gesamttatbewertendes Merkmal« verstandene- Verwerflichkeitsregel zu integrieren.