Völkerrecht. Staatshaftungsrecht
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Das LG Bonn hat Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz wegen des Nato-Luftangriffs im September 2009 nahe Kunduz abgewiesen. Robert Frau (JZ 2014, 417) stimmt der Entscheidung im Ergebnis und auch in den Ausführungen zur Möglichkeit von Amtshaftungsansprüchen im Wesentlichen zu, kritisiert jedoch eine Verkennung der Rechtsgrundlagen des humanitären Völkerrechts im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt.